Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (kurz: Psychische Gefährdungsbeurteilung) ist im Arbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben (§5 ArbSchG). Das Verfahren ist jedoch vom Gesetzgeber nicht festgelegt, es wird nur gefordert, dass das Verfahren sinnvoll zu den Gegebenheiten des Betriebs passt.
Sehen Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht nur als lästige Pflicht, sondern als Chance, die Potentiale in Ihrem Unternehmen zu heben!
Dafür haben wir das BMQ-Konzept zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung entwickelt.